Finanzen / Bilanzen
Außerordentliche Hauptversammlung von primion beschließt im Februar über Squeeze-out der Minderheitsaktionäre
Am 17. Februar 2017 wird die außerordentliche Hauptversammlung der primion Technology AG in Stetten am kalten Markt über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der primion Technology AG auf die Azkoyen, S.A. entscheiden. Die Azkoyen, S.A. hat die angemessene Barabfindung auf 11,06 € je primion-Aktie festgelegt. Azkoyen als Hauptaktionärin der Weiterlesen…