Finanzen / Bilanzen
Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
Erwerb eigener Aktien – 29. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 31. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025 wurden 0 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 Weiterlesen…