Facebook darf Inhalte nicht wegen Verstoß gegen eigene Regeln löschen

Facebook hat bekanntlich eigene Regeln. Quasi eine virtuelle Hausordnung. Was inhaltlich auf der Plattform erlaubt oder verboten ist, entscheidet Facebook. Und jedes Facebook-Mitglied hat diese Hausordnung als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei Einrichtung des Facebook-Accounts akzeptiert. Grundsätzlich ist das in Ordnung. Wenn ich eine Plattform zum Austausch von Inhalten zur Verfügung Weiterlesen…

DSGVO Auskunftsanspruch: Musterschreiben des LfDI

Der Auskunftsanspruch wird immer beliebter. Nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat jede Person jederzeit das Recht, vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, so hat die Person ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und Weiterlesen…

Zeugen Jehovas müssen sich an Datenschutz halten

Die Zeugen Jehovas schicken so genannte Verkünder von Tür zu Tür, um ihren Glauben zu verkünden. Dabei werden auch personenbezogene Daten erhoben. Denn es werden dabei als Gedächtnisstütze Notizen gemacht. Diese können Namen und Adressen, religiöse Überzeugung und Familienverhältnisse der aufgesuchten Personen beinhalten. Die Personen haben darin weder eingewilligt, noch Weiterlesen…

Eigener Internetauftritt der Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Die DSK berät und veröffentlicht regelmäßig offizielle Entschließungen, Orientierungshilfen und weitere Informationen zum Thema Datenschutz. Besonders nach Geltung der neuen DSGVO ist es wichtig und notwendig, diese offiziellen Verlautbarungen zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterlesen…

UseNEXT haftet als Täter für Urheberrechtsverletzungen

Das Landgericht in Hamburg hat entschieden, dass die Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes UseNEXT als Täter einer Urheberrechtsverletzung haften. Als Täter haften solche Anbieter damit nicht nur auf künftige Unterlassung des Zugangs zu konkreten rechtwidrigen Inhalten, sondern auch auf Schadensersatz. Zugangsdienste wie UseNEXT fördern durch ihr Geschäftsmodell das Hochladen und die Verbreitung Weiterlesen…