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Impressum: E-Mail-Adresse muss Dialog ermöglichen
Zum Pflichtinhalt eines Impressums (Anbieterkennzeichnung) auf Webseiten gehört die Angabe einer E-Mail-Adresse. Im Telemediengesetz (TMG) ist jedenfalls von „eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation“ die Rede, woraus das geschlossen wird. Doch welche Anforderungen werden konkret an diese E-Mail-Adresse gestellt? Das hatte das Kammergericht in Berlin zu entscheiden. Beklagt war Weiterlesen…