Allgemein
Mindeststammkapital der österreichischen GmbH auf 10.000 Euro gesenkt
Seit 1.1.2024 gilt in Österreich ein geändertes GmbH-Gesetz. Das von den Gesellschaftern aufzubringende Stammkapital einer österreichischen GmbH muss nun nur noch mindestens 10.000 Euro betragen. Auch die Mindestkörperschaftsteuer wurde entsprechend gesenkt und beträgt 500 Euro pro Jahr. Damit gewinnt die österreichische GmbH immer mehr an Bedeutung. Ein großer Vorteil ist Weiterlesen…