GIN-Expertenwissen für den TÜV

Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und muss für ihre Wartung, Überprüfung und erforderlichenfalls auch für die fachgerechte Instandsetzung sorgen. Das ist Gesetz. Details zur Umsetzung wurden in den Hinweisen der ARGEBAU Weiterlesen…