Medizintechnik
Nachweis über Datensicherheit: BSI TR-03161 für DiGA- & DiPA-Hersteller ab 2025 verpflichtend
Um im DiGA- bzw. DiPA-Verzeichnis gelistet zu werden, müssen Betreiber und Hersteller digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen unter anderem einen Nachweis über die Datensicherheit ihrer Anwendung erbringen. Künftig muss dieser auf Grundlage der Technischen Richtlinie BSI TR-03161 erfolgen. Stichtag ist der 1. Januar 2025. Datensicherheit: BSI TR-03161 als neue Nachweisgrundlage Seit Weiterlesen…