Allgemein
3G am Arbeitsplatz, aber datenschutzkonform
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahme, die zum 24.11.2021 in Kraft treten. So enthält § 28 b IfSG bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen, während § 28a IfSG die Schaffung neuer landesrechtlicher Bestimmungen ermöglicht. Bundeseinheitlich Weiterlesen…