Ältere Brandschutzklappen: TÜV Rheinland bietet Verfahren zum Umgang mit Asbest

Asbest wurde als problematischer Altlastenstoff zwar 1993 in Deutschland verboten, doch noch immer verbirgt sich die gesundheitsgefährdende Substanz in zahlreichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden oder Einkaufszentren. Problematisch ist, dass Nutzer von Gebäuden z.B. über Lüftungsanlagen durch Freisetzungen belastet werden Weiterlesen…