Nickelbeschränkung und der verlängerte Hautkontakt: ECHA-Versuch einer wissenschaftlichen Begründung hinterlässt Fragezeichen

Die Verwendung von Nickel als Metall unterliegt einer Beschränkung. Sie ist niedergelegt im Eintrag 27 zum Anhang XVII von REACH, der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (siehe Kasten). Die wesentlichen Formulierungen sind recht eindeutig – lediglich Weiterlesen…