Energie- / Umwelttechnik
Anzeige genehmigungs-bedürftiger Gefahrstofflager bis 18. April 2017
In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wurde der Anhang 2 an die CLP-Verordnung angepasst, welche die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien regelt. In diesem Anhang 2 wird die Genehmigungspflicht von Lageranlagen bestimmter gefährlicher Stoffe in Abhängigkeit von ihrer Weiterlesen…