Jahreswechsel – Alle Jahre wieder Zeit zur Überprüfung von Arbeitsverträgen

Zum 01.01.2017 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro je Zeitstunde angestiegen. Damit verringert sich bei geringfügigen Beschäftigungen (sog. 450-Euro- Jobs) die maximale Arbeitszeit eines Minijobbers. Soll deren Status erhalten bleiben, müssen unter Umständen zeitnah Korrekturen am Arbeitsvertrag vorgenommen werden. Weiterlesen…